***Ideal für Handwerker!***
Haus in 94060 Pocking
Kaufpreis: 259 000,00 € Wohn-/Nutzfläche:105,00 m2 Zimmer4,0 Grundstück:135,00 m2 Provision:Käuferprovision: 3,57 % inkl. gesetzl. MwSt. vom Kaufpreis, verdient und fällig mit notarieller Beurkundung des Kaufvertrages. Wir haben einen provisionspflichtigen Maklervertrag in gleicher Höhe mit dem Verkäufer abgeschlossen (§656c BGB)
Beschreibung
Nun sind Sie neugierig, oder? Rufen Sie deshalb heute noch an und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Besichtigungstermin.
Energieeffizienz
Ein Energieverbrauchsausweis liegt vor.
Dieser ist gültig bis zum 19.06.2033.
Der Endenergieverbrauch beträgt 143,0 kwh/(m²*a).
Das Baujahr des Objekts lt. Energieausweis ist 1977.
Die Energieeffizienzklasse ist E.
Heizungsart des Objekts: Ofenheizung
Hauptenergieträger: Heizöl
Lage
Pocking ist eine Stadt im niederbayerischen Landkreis Passau.
Es befindet sich rund 25 km südwestlich von Passau und 12 km vom oberösterreichischen Schärding. Außerdem wird die Stadt gern als der Mittelpunkt des niederbayerischen Bäderdreiecks bezeichnet.
Besonderes
*Erdgeschoss:
- Wohn - und Esszimmer mit Zugang zum Wintergarten, zur Terrasse und zum Garten
- Küche - Gäste WC - Abstellraum
*Obergeschoss:
- Schlafzimmer - zwei Kinderzimmer - Tageslichtbad mit Badewanne
*Keller:
- Haustechnikraum - Hauswirtschaftsraum - Kellerraum
*Speicher
* Garage - ein Außenstellplatz
Weitere Infos
Gerne sind wir für weitere Fragen und Informationen unter der Telefonnummer 0176 - 19 39 49 12 erreichbar.
Bei Kauf verpflichtet sich der Käufer an die Optimhome GmbH, vertreten durch Wolfgang Lowak, selbstständiger Immobilienmakler IHK, eine Maklerprovision in der angegebenen Höhe nach notariellen Kaufvertrag zu leisten. Durch Ihre Objektanfrage bestätigen Sie die Vereinbarung und Anerkennung dieser Maklercourtage. Alle Angaben stammen vom Eigentümer, der Makler übernimmt hierfür keine Haftung.
Anfragen über die Immobilienportale werden nur mit vollständiger Adresse und Telefonnummer bearbeitet.
GELDWÄSCHE:
Als Immobilienmaklerunternehmen, optimhome Immobilien GmbH, sind wir dazu verpflichtet nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG), bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
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