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***Willkommen in der Kreisstadt Pfarrkirchen!***

Haus in 84347 Pfarrkirchen

 Kaufpreis: 399 000,00 € Wohn-/Nutzfläche:237,00 m2 Zimmer10,0 Grundstück:990,00 m2 Provision:Käuferprovision: 3,57 % inkl. gesetzl. MwSt. vom Kaufpreis, verdient und fällig mit notarieller Beurkundung des Kaufvertrages.


Allgemeines
Energie
Lage
Weitere Infos
Anfragen

Beschreibung

Energie­effizienz

Ein Energieverbrauchsausweis liegt vor.
Dieser ist gültig bis zum 08.04.2031.
Der Endenergieverbrauch beträgt 230,0 kwh/(m²*a).
Das Baujahr des Objekts lt. Energieausweis ist 1937.
Die Energieeffizienzklasse ist G.
Heizungsart des Objekts: Zentralheizung
Hauptenergieträger: Gas

Lage

Das Objekt befindet sich in einer äußerst attraktiven Innenstadtlage von Pfarrkirchen. Der Stadtplatz ist ebenso wie diverse Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Ärzte, Apotheken und der Bahnhof in nur wenigen Gehminuten bequem erreichbar. Darüber hinaus befindet sich eine Bushaltestelle unmittelbar vor dem Haus, was eine ausgezeichnete Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr gewährleistet.

Weitere Infos

Gerne sind wir für weitere Fragen und Informationen unter der Telefonnummer 0176 - 19 39 49 12 erreichbar.

Bei Kauf verpflichtet sich der Käufer an die Optimhome GmbH, vertreten durch Wolfgang Lowak, selbstständiger Immobilienmakler IHK, eine Maklerprovision in der angegebenen Höhe nach notariellen Kaufvertrag zu leisten. Durch Ihre Objektanfrage bestätigen Sie die Vereinbarung und Anerkennung dieser Maklercourtage. Alle Angaben stammen vom Eigentümer, der Makler übernimmt hierfür keine Haftung.

Anfragen über die Immobilienportale werden nur mit vollständiger Adresse und Telefonnummer bearbeitet.

GELDWÄSCHE:

Als Immobilienmaklerunternehmen, optimhome Immobilien GmbH, sind wir dazu verpflichtet nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG), bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.

Kontaktieren Sie
Wolfgang Lowak:



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