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Attraktives Gewerbeobjekt in Hamburg -Altona

Gewerbeobjekt in 22769 Hamburg

 Kaufpreis: 169 000,00 € Wohn-/Nutzfläche:35,08 m2 Zimmer0,0 Grundstück:keine Angabe Provision:Die Courtage für den Käufer in Höhe von 3,62 % inkl. 19 % MwSt. auf den Kaufpreis ist mit dem Zustandekommen des Kaufvertrages (notarieller Vertragsabschluss) verdient und fällig.


Allgemeines
Energie
Lage
Weitere Infos
Bilder
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Beschreibung

Durch den hellen frisch renovierten Raum wirkt die Immobilie sehr einladend.
Neben einer erneuerten Kupferleitung (08.2022) und einen neuen Bodenbelag wurde hier auch eine neue Heizung intrigiert.

Das Objekt verfügt über eine Gesamtfläche von 35,08 m² inklusive des Kellers.
Die Immobilie eignet sich sehr gut für ein kleines Büro oder Kapitalanleger, allerdings lässt sich das Objekt auch gut als Verkaufsfläche nutzen.

Die freundliche Büro-/Verkaufsfläche beträgt 22 m². Im Keller, welches insgesamt über 13,08 m² verfügt, finden Sie eine kleine Küche sowie ein Badezimmer. Die Küche und das Bad verfügen über einen Durchlauferhitzer.

Energie­effizienz

Ein Energieverbrauchsausweis wird nicht benötigt.

Lage

Das Gewerbeobjekt liegt in einer Fußgängerzone inmitten eines Wohngebiets, somit ist hier für viel Laufkundschaft gesorgt.

Laute Lärmbelästigungen durch den Straßenverkehr sind ausgeschlossen.

Weitere Infos

Die Vorteile:

- Frisch renoviert
- Denkmalgeschützes Objekt
- Lage der Immobilie

Weitere wichtige Informationen:

Das Hausgeld beträgt 126,06€.
Die Immobilie steht leer und wird nicht möbliert vermittelt.
Die Bilder mit Möblierung sind nur mögliche Einrichtungslösungen, diese werden zeitnah online gestellt.

GELDWÄSCHE:

Als Immobilienmaklerunternehmen, optimhome Immobilien GmbH, sind wir dazu verpflichtet nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG), bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.

Der Maklervertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande.


Hinweise:
Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber übermittelt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Sollte das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt sein, teilen Sie uns dieses bitte unverzüglich mit. Die Weitergabe dieses Exposees an Dritte ohne unsere Zustimmung löst gegebenenfalls Courtage- bzw. Schadensersatzansprüche aus.

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