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Ihr Zuhause ist schon geplant – Baugrundstück inkl. Baugenehmigung

Grundstück in 63811 Stockstadt am Main

 Kaufpreis: 269 000,00 € Wohn-/Nutzfläche:keine Angabe Zimmer0,0 Grundstück:382,00 m2 Provision:Die Höhe der vom Käufer zu entrichtenden Provision/Maklercourtage beträgt im Falle des Erwerbs dieser Immobilie: Käuferprovision 4,76 % inkl. der gesetzl. MWST. vom beurkundeten Kaufpreis. Diese Provision/ Maklercourtage ist verdient und fällig mit Wirksamwerden des Hauptvertrages.


Allgemeines
Lage
Weitere Infos
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Beschreibung

Bauen statt lange planen

Für dieses ca. 382 m² große Baugrundstück liegt bereits eine Baugenehmigung inklusive genehmigter Planung für ein modernes Einfamilienhaus vor.

Geplant ist ein Zuhause mit ca. 127 m² Wohnfläche, ergänzt um ca. 65 m² Nutzfläche im Untergeschoss, und einer familienfreundlichen Raumaufteilung. Eine attraktive Möglichkeit für alle, die ihren Traum vom eigenen Haus verwirklichen möchten, ohne bei der Planung ganz von vorne beginnen zu müssen.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

ca. 382 m² Grundstück
genehmigte Planung für ein Einfamilienhaus
ca. 127 m² geplante Wohnfläche
ca. 65 m² zusätzliche Nutzfläche im Untergeschoss
Baugenehmigung bereits vorhanden
kurzfristig bebaubar
sofort verfügbar
attraktive Wohnlage in Stockstadt am Main
Viel Platz für die ganze Familie

Die genehmigte Planung überzeugt mit einer großzügigen und alltagstauglichen Raumaufteilung:

Untergeschoss | ca. 65 m² Nutzfläche
Großzügige zusätzliche Flächen für Hobby, Stauraum und Haustechnik:

Hobbyraum, ca. 28,6 m² – ideal als Spiel-, Fitness- oder Arbeitsbereich
Kellerraum, ca. 24,6 m²
Hauswirtschafts-/Technikraum sowie weitere Nebenflächen

Erdgeschoss | ca. 64 m² Wohnfläche
Helle, offen gestaltete Räume bilden den Mittelpunkt des Familienlebens:

großzügiger Wohn-/Essbereich mit offener Küche, ca. 30,3 m²
zusätzliches Zimmer
Schlafzimmer
Badezimmer

Obergeschoss | ca. 63 m² Wohnfläche
Rückzugsorte und Freiraum für die ganze Familie:

Elternschlafzimmer
zwei Kinderzimmer, alternativ als Büro nutzbar
Badezimmer
Flur

Dachgeschoss

nicht ausgebauter Dachboden

Die beigefügten Grundrisse und Visualisierungen geben Ihnen bereits heute eine Vorstellung davon, wie das zukünftige Zuhause aussehen könnte.

Sie möchten das Grundstück und die genehmigte Planung näher kennenlernen? Gerne stellen wir Ihnen weitere Unterlagen zur Verfügung und vereinbaren einen persönlichen Besichtigungstermin.

Lage

Der Bauplatz befindet sich in beliebter Wohnlage von Stockstadt am Main, einer gefragten Gemeinde im Landkreis Aschaffenburg, die durch ihre gelungene Kombination aus ruhigem Wohnen und hervorragender Anbindung überzeugt.

Die Umgebung ist geprägt von einer angenehmen, familienfreundlichen Wohnstruktur mit kurzen Wegen zu allen Einrichtungen des täglichen Bedarfs. Einkaufsmöglichkeiten, Bäckereien, Apotheken sowie Ärzte sind bequem erreichbar. Auch für Familien ist bestens gesorgt, mehrere Kindertagesstätten sowie die örtliche Grundschule befinden sich direkt im Ort, während weiterführende Schulen im nahegelegenen Aschaffenburg schnell erreichbar sind.

Ein besonderer Vorteil ist die ausgezeichnete Verkehrsanbindung. Der Bahnhof Stockstadt am Main bietet eine direkte Verbindung nach Aschaffenburg und in das Rhein-Main-Gebiet bis Frankfurt. Zudem gewährleisten die nahegelegenen Bundesstraßen B469 sowie die Autobahn A3 eine schnelle Erreichbarkeit der umliegenden Städte und Regionen. Der Flughafen Frankfurt ist in etwa 35 bis 40 Minuten erreichbar.

Auch in puncto Freizeit und Erholung lässt die Lage keine Wünsche offen. Die Nähe zum Main, weitläufige Rad- und Spazierwege sowie umliegende Wälder und Naturschutzgebiete bieten vielfältige Möglichkeiten zur aktiven Erholung und zum Entspannen im Grünen.

Insgesamt vereint Stockstadt am Main eine hohe Lebensqualität mit optimaler Infrastruktur und hervorragender Anbindung, perfekt für Familien, Paare und Berufspendler.

Weitere Infos

Wenn Sie eine Immobilie in Stockstadt, Kleinostheim oder Umgebung verkaufen möchten, bieten wir Ihnen eine unverbindliche und kostenfreie Immobilienbewertung an.

Wir suchen dringend für unsere Suchkunden:
• Ein- bis Zweifamilienhäuser
• Mehrfamilienhäuser
• Eigentumswohnungen
• Baugrundstücke.
Sprechen Sie uns gerne an.

GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen, optimhome Immobilien GmbH, sind wir dazu verpflichtet nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.

PROVISIONSANSPRUCH: Die optimhome Immobilien GmbH - vertreten durch Philomena Gneger, Platanenallee 9, 63739 Aschaffenburg hat Ihnen für diese Immobilie eine Gelegenheit zum Kauf/zur Miete vorgestellt und nachgewiesen.
Sollte es infolgedessen für dieses Objekt zu einem Kauf-/Mietvertragsabschluss mit der Eigentümerseite kommen, wird hiermit darauf hingewiesen, dass Nachweis bzw. Vermittlung ausschließlich durch die optimhome Immobilien GmbH zustande kamen und somit wird, im Falle des Zustandekommens eines Kauf-/Mietvertrages, die nachfolgend aufgeführte Maklercourtage fällig und zahlbar.

MAKLERCOURTAGE: Die Höhe der vom Käufer zu entrichtenden Provision/Maklercourtage beträgt im Falle des Erwerbs dieser Immobilie: Käuferprovision 4,76 % inkl. der gesetzl. MWST. vom beurkundeten Kaufpreis. Diese Provision/ Maklercourtage ist verdient und fällig mit Wirksamwerden des Hauptvertrages.

HAFTUNGSHINWEIS: Alle Angaben in diesem Exposé wurden nach bestem Wissen erstellt, erheben jedoch keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Die Grundrisse sind nicht maßstabsgerecht und dienen lediglich der Veranschaulichung. Das vorliegende Exposé ist als unverbindliche Information zu verstehen und kann nicht als Rechtsgrundlage herangezogen werden. Rechtskräftig ist ausschließlich der notariell abgeschlossene Kaufvertrag.

Kontaktieren Sie
Philomena Gneger:



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