RESERVIERT - einzugsbereite 2- Zimmer Wohnung in der Parkwohnanlage Lindenhof
Wohnung in 13587 Berlin
Kaufpreis: 215 000,00 € Wohn-/Nutzfläche:54,00 m2 Zimmer2,0 Grundstück:keine Angabe Provision:Der Käufer zahlt im Erfolgsfall an die Firma OptimHome Immobilien GmbH eine Käufer-Maklerprovision in Höhe von 3,57 inkl. gesetzlicher MwSt. Die Provision errechnet sich aus dem beurkundeten Kaufpreis Wir haben einen provisi-onspflichtigen Maklervertrag in gleicher Höhe mit dem Verkäufer abgeschlossen (§656c BGB). Nebenerwerbskosten wie Grunderwerbssteuer, Notarvertrag/-entwurfs und Gerichtskosten trägt der Käufer. Dieses Exposé ist eine Vorin-formation, als Rechtsgrundlage gilt allein der notariell abgeschlossene Kaufvertrag.
Beschreibung
Die Wohnung befindet sich im 2. OG in der Parkwohnanlage Lindenhof. Die Anlage wurde von 1931-1936 erbaut und steht unter Denkmalschutz.
Die Wohnung ist schön hell und hat ein Größe von ca. 54 qm. Das Wohnzimmer hat etwa 18 qm und die Küche schließt sich an. Das Schlafzimmer hat etwa 15 qm. Das Wannenbad mit Anschlußmöglichkeit für die Waschmaschine ist innenliegend. Der Kellerraum hat etwa 5,5 qm.
Interessant ist die Wohnung sowohl für Eigennutzer aber auch für Kapitalanleger, die Wohnung steht leer und es existiert kein Mietverhältnis.
Das Wohngeld beträgt 270 € ab 01.01.2025 im Monat gemäß den Wirtschaftsplan für 2025.
Energieeffizienz
Ein Energieverbrauchsausweis wird nicht benötigt.
Lage
Die Wohnung liegt im Berliner Bezirk Spandau-Hakenfelde in einer sehr ruhigen Anliegerstraße.
Die Havel und Stadtpark/Stadftorst sind fußläufig in wenigen Minuten erreichbar.
Alle Läden des täglichen Bedarfs sind gut erreichbar.
Besonderes
- frisch renoviert
- Laminat Boden
- Raumhöhe ca. 2,75 m
- Einbauküche ist vorhanden
- großer Kellerraum
- sehr großer begrünter Innenhof mit Sitzmöglichkeiten und Kinderspielplatz
- sehr ruhige Lage
Weitere Infos
Liebe Besucherin, lieber Besucher, herzlich willkommen!
Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber übermittelt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Irrtum, Zwischenverkauf oder Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Ein Maklervertrag für dieses Objekt kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit, (Übermittlung der Objektdaten und Adresse) auch per e-mail, zustande. Sollte, aus welchen Gründen auch immer, ein Vertrag mit einem weiteren Maklerkollegen nachhaltig zustande kommen, ist die Maklergebühr, (wenn vereinbart), aufgrund des Erstkontaktes und Bekanntgabe der Objektdaten, an uns fällig.
PROVISIONSHINWEIS: 3,57 % Käuferprovision inkl. gesetzl. MwSt. von derzeit 19 %, verdient und fällig mit notarieller Beurkundung des Kaufvertrages. Wir haben einen provisionspflichtigen Maklervertrag in gleicher Höhe mit dem Verkäufer abgeschlossen (§656c BGB). Nebenerwerbskosten wie Grunderwerbssteuer, Notarvertrag/-entwurfs- und Gerichtskosten trägt der Käufer.
PROVISIONSANSPRUCH: Die optimhome Immobilien GmbH - vertreten durch Olaf Hallwachs Immobilienmakler, Karl-Liebknecht-Straße 169, 16548 Glienicke/Nordbahn hat Ihnen für diese Immobilie eine Gelegenheit zum Kauf/zur Miete vorgestellt und nachgewiesen. Sollte es infolgedessen für dieses Objekt zu einem Kauf-/Mietvertragsabschluss mit der Eigentümerseite kommen, wird hiermit darauf hingewiesen, dass Nachweis bzw. Vermittlung ausschließlich durch die optimhome Immobilien GmbH zustande kamen und somit wird, im Falle des Zustandekommens eines Kauf-/Mietvertrages, die nachfolgend aufgeführte Maklercourtage fällig und zahlbar.
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen, optimhome Immobilien GmbH, sind wir dazu verpflichtet nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person. handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus wel-chem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
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