Gastrofläche auf der Bergerstraße mit Vollausstattung und Terrasse!
Gewerbeobjekt in 60316 Frankfurt am Main
Miete: 4 500,00 € Wohn-/Nutzfläche:70,00 m2 Zimmer0,0 Grundstück:keine Angabe Provision:Die Courtage beträgt drei Kaltmieten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von zurzeit 19 %. Sie ist bei Vertragsabschluss verdient und fällig und ist vom zukünftigen Mieter zu zahlen.
Beschreibung
Die Gastronomiefläche befindet sich in beliebter und belebter Lage der Berger Straße und profitiert von einer hohen Laufkundschaft sowie sehr guter Sichtbarkeit. Die frequentierte Umgebung bietet ideale Voraussetzungen für ein erfolgreiches Gastronomiekonzept.
Im Innenbereich stehen ca. 20 Sitzplätze zur Verfügung, weitere ca. 16 Sitzplätze befinden sich auf der Terrasse. Die kompakte und funktionale Raumaufteilung ermöglicht effiziente Arbeitsabläufe.
Zur Ausstattung gehören getrennte Damen- und Herren-WCs, diverse Kühltheken, ein separates Kühlhaus sowie Tische und Stühle. Zwei zusätzliche Keller- bzw. Lagerräume bieten ausreichend Lagerfläche. Eine Abluftanlage ist vorhanden, wodurch insbesondere Grill- und Dönerkonzepte problemlos realisierbar sind.
Die Fläche eignet sich besonders für Fast-Food-, Döner-, Grill- oder Pizzeria-Konzepte.
Für das Inventar sowie den laufenden Betrieb wird eine Ablösesumme in Höhe von 150.000 Euro veranschlagt.
Gerne zeige ich Ihnen das Angebot im Rahmen eines Besichtigungstermins und freue mich auf Ihre Anfra
Energieeffizienz
Ein Energieverbrauchsausweis ist noch nicht vorhanden.
Lage
Die Gewerbeeinheit befindet sich in absolut gefragter Geschäftslage in Frankfurt Bornheim an einer der bekanntesten und frequentiertesten Einkaufs- und Flanierstraßen der Stadt. Der Standort zählt zu den lebendigsten Gastronomie- und Einzelhandelslagen Frankfurts und zeichnet sich durch eine dauerhaft hohe Passantenfrequenz sowie eine ausgezeichnete Sichtbarkeit aus.
Das direkte Umfeld ist geprägt von einer attraktiven Mischung aus etablierter Gastronomie, individuellen Einzelhandelskonzepten, Dienstleistungsbetrieben sowie dichter Wohnbebauung mit kaufkräftiger Klientel. Diese Struktur sorgt für eine ganzjährige, stabile Kundenfrequenz und bietet ideale Voraussetzungen für eine nachhaltige und langfristig erfolgreiche gastronomische Nutzung.
Ein wesentlicher Standortvorteil liegt in der hervorragenden Verkehrsanbindung. Mehrere U-Bahn- und Straßenbahnlinien befinden sich in fußläufiger Entfernung und gewährleisten eine schnelle Erreichbarkeit aus der gesamten Innenstadt sowie den angrenzenden Stadtteilen. Auch mit dem Individualverkehr ist der Standort sehr gut angebunden; die Frankfurter Innenstadt, der Anlagenring sowie die wichtigsten Verkehrsachsen sind in wenigen Fahrminuten erreichbar.
Die Kombination aus zentraler Innenstadtlage, hoher Laufkundschaft, ausgezeichneter Infrastruktur und langfristig stabiler Nachfrage macht diesen Standort besonders attraktiv für Investoren im Gastronomiesegment und bietet beste Voraussetzungen für nachhaltige Wertstabilität und sichere Vermietbarkeit.
Besonderes
- Terrasse
- Keller
- Damen - und Herren WC
- Diverse Kühltheken
- Döner/Grill
- Diverse Tische und Stühle
- Kühlhaus
Weitere Infos
Im Rahmen unseres umfassenden Service wird diese Immobilie auf Wunsch des Eigentümers von OptimHome Immobilien GmbH vermarktet und betreut.
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Rechtliche Hinweise zum vorliegenden Exposé:
Da alle Angaben dieses Exposés auf Aussagen und Informationen Dritter (Eigentümer, Behörden, Verwalter etc.) beruhen, haften wir nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von uns weitergegebenen Informationen und Unterlagen . Dieses Angebot erfolgt freibleibend. Das Exposé ist weder Bestandteil eines Kaufvertrages noch stellt es ein Vertragsangebot dar. Es dient lediglich dazu, allgemeine Informationen zum Objekt zur Verfügung zu stellen. Bindende Garantien, Auskünfte, Beschaffenheitsangaben etc. hinsichtlich des Objektes können nur im Rahmen eines noch zu verhandelnden Kaufvertrages zugesichert werden.
Als Immobilienmaklerunternehmen ist die OptimHome Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
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