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Gastronomiefläche auf der Zeil! Geeignet für Restaurant, Bar und Einzelhandel!

Gewerbeobjekt in 60313 Frankfurt am Main

 Miete: 8 500,00 € Wohn-/Nutzfläche:225,00 m2 Zimmer0,0 Grundstück:keine Angabe Provision:Die Courtage beträgt drei Kaltmieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von zurzeit 19%. Sie ist bei Vertragsabschluss verdient und fällig und ist vom zukünftigen Mieter zu zahlen.


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Lage
Besonderes
Weitere Infos
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Beschreibung

Die Ladenfläche eignet sich für die Nutzung eines Gastronomiebetriebes und für den Einzelhandel.

Bei aktueller Nutzung bestehen Sitzplätze für bis zu ca. 120 Gäste. Der Gastraum bietet allerdings Platz für bis zu ca. 160 Gäste.

Die Außenterrasse bietet Platz bis zu 20 Gäste.

Die geforderte Ablösesumme für das laufende Geschäft sowie für die Geschäftsausstattung beträgt 300.000 Euro.

Bitte beachten Sie, dass wir nur vollständige schriftliche Anfragen bearbeiten können. Deshalb bitten wir Sie, bei der Anfrage Ihre Vollständigen Kontaktdaten sowie Ihre beabsichtigte Nutzungsart z.B.: Italienische Küche, Einzelhandel für Klamotten etc. uns zu nennen. Nach Überprüfung der Anfrage werden Ihnen weitere Informationen zum vorliegenden Angebot zugesendet.

Wir freuen uns auf Ihrer Kontaktaufnahme!

Lage

Die Ladenfläche befindet sich direkt auf der Zeil. Die Zeil mit eines der bekanntesten und Umsatzstärksten Einkaufsstraßen Deutschlands!

Besonderes

Die Wände sind größtenteils mit Trockenwände gezogen, somit können Sie den Grundriss Ihren wünschen anpassen.

- Getrennte Damen und Herren WC´s
- Belüftungsanlage mit Heiz- und Kühlfunktion
- Lieferannahme durch den Hof möglich
- Spieltische
- Bar/Theke

Weitere Infos

Als Immobilienmaklerunternehmen ist die OptimHome Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.

Mit der Anfrage bei und durch Inanspruchnahme der Dienstleistung der OptimHome Immobilien GmbH, wird ein Maklervertrag geschlossen. Sofern es durch die Tätigkeit der OptimHome Immobilien GmbH zu einem wirksamen Hauptvertrag mit der Eigentümerseite kommt, hat der Interessent bei Abschluss eines Mietvertrages die ortsübliche Provision/Maklercourtage an die OptimHome Immobilien GmbH gegen Rechnung zu zahlen. Bei Vertragsabschluss ist eine Provision in Höhe von drei Kaltmieten zzgl. der gesetzlichen MwSt. vom Mieter zu entrichten. Die Provision ist mit Abschluss des Mietvertrages fällig und verdient.

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