RESERVIERT ! Ruhige Stadtwohnung mit großem Balkon und Aufzug
Wohnung in 55543 Bad Kreuznach
Miete: 690,00 € Wohn-/Nutzfläche:71,00 m2 Zimmer3,0 Grundstück:keine Angabe
Beschreibung
Die zur Vermietung stehende 3 Zimmer Wohnung befindet sich in der 3. Etage (DG) einer 1994 erbauten, gepflegten Wohneinheit mit 11 Parteien.
Die Wohnung überzeugt durch ihre sehr ruhige und dennoch zentrale Lage in der Stadtmitte.
Das Stadtzentrum und der Bahnhof liegen nur ca. 500 m entfernt.
Die formvollendeten, hübschen Häuser stehen abseits der Straße in einem großen Innenhof, der von einer Grünfläche umgeben ist.
Zur Wohnung gehört ein 6,70 qm großer Kellerraum.
Für die allgemeine Nutzung steht ein Waschraum / Trockenraum sowie ein Fahrradraum im UG zur Verfügung.
Die 71 qm Wohnfläche teilen sich wie folgt auf :
Wohnen / Essen mit Zugang zum großen Balkon - ca. 23 qm,
Balkon Richtung Innenhof,
Küche - ca. 7 qm,
Schlafzimmer mit großem Einbau-Schrank in voller Breite - ca. 16 qm,
3. Zimmer - ca. 9 qm,
Bad, ohne Fenster, mit Badewanne / Dusche - ca. 6 qm,
Abstellkammer,
Flur.
Monatliche Kaltmiete : 690 Euro,
Monatliche Nebenkosten : 220 Euro
Kaution : 3 Kaltmieten
Vermietung an 2 berufstätige Personen mit unbefristetem Arbeitsvertrag.
Erforderliche Unterlagen :
Aktuelle Schufa-Auskunft,
Mieter-Selbstauskunft,
die 3 letzten Gehaltsbescheinigungen,
Mietschuldenfreiheitsbescheinigung.
Bitte nutzen Sie für den Erstkontakt ausschließlich das Kontaktformular und geben Sie unbedingt Ihre komplette Adresse und Ihre Telefon-Nummer an.
Nur so kann Ihre Anfrage Berücksichtigung finden.
Energieeffizienz
Ein Energieverbrauchsausweis liegt vor.
Dieser ist gültig bis zum 16.11.2028.
Der Endenergieverbrauch beträgt 115,3 kwh/(m²*a).
Das Baujahr des Objekts lt. Energieausweis ist 1994.
Die Energieeffizienzklasse ist D.
Heizungsart des Objekts: Etagenheizung
Hauptenergieträger: Gas
Lage
Die Wohnung befindet sich in der Innenstadt von Bad Kreuznach, nur wenige Minuten vom Stadtzentrum und vom Bahnhof entfernt.
Alle zum täglichen Bedarf erforderlichen Einrichtungen sind in unmittelbarer Nähe vorhanden.
Weitere Infos
Geldwäsche :
Der Immobilienmakler ist nach § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass die relevanten Daten Ihres Personalausweises festgehalten werden - beispielsweise mittels einer Kopie.
Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen 5 Jahre aufbewahren muss.
Haftung :
Es wird darauf hingewiesen, dass die Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Eigentümer stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird daher vom Makler nicht übernommen.
Bildergalerie





















