Schicke 2 Zimmer Mietwohnung mit EBK und TG-Stellplatz
Wohnung in 67059 Ludwigshafen
Miete: 530,00 € Wohn-/Nutzfläche:45,00 m2 Zimmer2,0 Grundstück:keine Angabe
Beschreibung
Diese zur Vermietung stehende gepflegte 2 Zimmer Stadtwohnung befindet sich in der 4. Etage einer 1982 erbauten, schönen Wohneinheit mit 33 Parteien.
Es wird zunächst ein 2-Jahres-Mietvertrag geschlossen.
Die Immobilie überzeugt durch ihre zentrale Lage und den modernen Zustand.
Zur Wohnung gehört ein Kellerraum und 1 Duplex-Stellplatz (unten) in der TG.
Man gelangt durch das Treppenhaus oder bequem mit dem Aufzug in die 3. Etage.
Die 45 qm Wohnfläche teilt sich wie folgt auf :
offene Küche 6 qm,
Wohnzimmer 18 qm,
Schlafen 16 qm,
Duschbad ohne Fenster,
Flur.
Monatliche Kaltmiete : 530 Euro
Monatliche Nebenkosten : 200 Euro
Kaution : 3 Kaltmieten
Verschiedene Einrichtungsgegenstände können gegen Bezahlung übernommen werden.
Vermietung 2 Jahre lang an 1 - 2 berufstätige Person/en mit unbefristetem Arbeitsvertrag.
Erforderliche Unterlagen :
Aktuelle Schufa-Auskunft,
Mieter-Selbstauskunft,
die 3 letzten Gehaltsbescheinigungen,
Mietschuldenfreiheitsbescheinigung.
Bitte nutzen Sie für den Erstkontakt ausschließlich das Kontaktformular und geben Sie unbedingt Ihre komplette Adresse und Ihre Telefon-Nummer an.
Nur so kann Ihre Anfrage Berücksichtigung finden.
Energieeffizienz
Ein Energieverbrauchsausweis liegt vor.
Dieser ist gültig bis zum 12.11.2028.
Der Endenergieverbrauch beträgt 153,0 kwh/(m²*a).
Das Baujahr des Objekts lt. Energieausweis ist 1982.
Die Energieeffizienzklasse ist E.
Heizungsart des Objekts: Etagenheizung
Hauptenergieträger: Fernwärme
Lage
Die Immobilie befindet sich in Ludwigshafen Mitte.
Alle Einrichtungen des täglichen Bedarfs sind in unmittelbarer Nähe erreichbar,
ebenso die Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs.
Besonderes
Modernes Duschbad,
Gepflegte Einbau-Küche,
Fliesen in Küche, Bad und Flur,
helles Laminat in Wohnzimmer und Schlafzimmer,
Holzfenster,
TG-Stellplatz (Duplex), unterer Stellplatz,
Abstellplatz im Keller.
Weitere Infos
Geldwäsche :
Der Immobilienmakler ist nach § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass die relevanten Daten Ihres Personalausweises festgehalten werden - beispielsweise mittels einer Kopie.
Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen 5 Jahre aufbewahren muss.
Haftung :
Es wird darauf hingewiesen, dass die Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Eigentümer stammen.
Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird daher vom Makler nicht übernommen.
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