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Schöne 56qm 2-Zimmer Wohnung in guter Lage

Wohnung in 71665 Vaihingen an der Enz

 Miete: 600,00 € Wohn-/Nutzfläche:56,00 m2 Zimmer2,0 Grundstück:keine Angabe


Allgemeines
Lage
Besonderes
Weitere Infos
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Beschreibung

Die 2-Zimmer Wohnung befindet sich im 1.OG eines bewohnten Mehrfamilienhauses in Vaihingen/Enz. Sie besteht wie auf dem Grundriss zu sehen aus 2-Zimmern, Küche, Bad mit Fenster und Diele.

Lage

Die 2-Zimmer Wohnung befindet sich in zentraler und ruhiger Lage in einem bewohnten Mehrfamilienhaus in Vaihingen/Enz (Kehlstraße, einer Verbindungsstraße zwischen Kaufhaus Sämann und REWE Einkaufszentrum). In unmittelbarer Umgebung des Objekts gibt es einige Buslinien. Fussläufig erreichen Sie mehrere Restaurants, Cafés, Ärzte, Supermärkte und Bäckereien. Auch mehrere Fitnessstudios, Grün- und Parkanlagen, Modegeschäfte, zwei Bars und zwei Buchhandlungen sind gut zu Fuß erreichbar.

Besonderes

Die Wohnung ist teilmöbliert. Weitere Ausstattungsmerkmale sind Laminatboden, Kunststofffenster, Kochzeile, Badewanne, Spiegel, Satellitenanschluss, Bad mit Tageslichtfenster.

Weitere Infos

Die Vermietung erfolgt ab 01.01.2023.

Bei der Miete handelt es sich um eine Teilinklusivmiete. Dies bedeutet, dass die Kaltmiete und eine Pauschale in Höhe von 40€ für Betriebskosten monatlich an den Vermieter zu bezahlen sind.

Die Pauschale beinhaltet :
Frischwasser, Abwasser, Grundsteuer, Müllgebühren, Hausstrom, Hausreinigung und Hausverwaltung.

Sollte ein überdurchschnittlicher, erhöhter Verbrauch (z.B. bei 2 Personen) festgestellt werden, wird der Betrag selbstverständlich angepasst.

Es wird ein Staffelmietvertrag angestrebt.

Die Kosten für Strom und Heizung werden vom Mieter separat mit dem beauftragten Energieversorger abgerechnet. Bei dem angegebenen Betrag (ca. 100€/mtl.) handelt es sich um eine ungefähre Verbrauchsangabe des aktuellen Mieters


Kleine Bitte unsererseits:

Gerne dürfen Sie sich mit der Lage der Immobilie vertraut machen, bitte betreten Sie dennoch nicht ohne uns das Grundstück und respektieren Sie bitte die Privatsphäre der Eigentümer!


GELDWÄSCHE:

Als Immobilienmaklerunternehmen, optimhome Immobilien GmbH, sind wir dazu verpflichtet nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG), bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.

Der Maklervertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande.


Hinweise:
Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber übermittelt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Sollte das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt sein, teilen Sie uns dieses bitte unverzüglich mit. Die Weitergabe dieses Exposees an Dritte ohne unsere Zustimmung löst gegebenenfalls Courtage- bzw. Schadensersatzansprüche aus.

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